Die Patientenverfügung - 1.Teil
Ohne Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Notbetreuung durch den Ehegatten (gilt nur 6 Mon.) stehen Sie mit der Patientenverfügung nur auf einem Bein.
Das andere Bein ist spätestens dann erforderlich, wenn Sie sich nicht mehr äußern können. Es erfordert eine Person, die mit dem Arzt die Patientenverfügung erörtert und umsetzt.
Dazu benötigt die Person eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung oder ein für 6 Monate gültiges Recht zur Notvertretung. Was ist nach 6 Monaten? Das Seminar „Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung“ nennt Ihnen die Lösung.
Es wird ein Muster einer Patientenverfügung zur Verfügung gestellt und im Einzelnen besprochen.